Warning: A non-numeric value encountered in /usr/www/users/nesslj/wp-content/themes/rttheme17/content_generator.php on line 116
Klienten-Info
Artikel zum Thema: Kleinunternehmen
April 2020 |
Coronavirus: Härtefall-Fonds Phase 2 – Antragstellung ab 20.4. |
Kategorien: Management-Info, Klienten-Info, Gastronomie-Info, Vermieter-Info, Landwirte-Info |
Der Härtefall-Fonds ist eine Soforthilfe der Bundesregierung für Selbständige. Phase 1 kann nur noch bis 17.4. beantragt werden. (Infos zu Phase 1: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html) Phase 2 des Härtefall-Fonds startet ab 20. April. Der Förderzuschuss beträgt maximal 2.000 Euro pro Monat über maximal drei Monate – also gesamt bis zu 6.000 Euro. Die Förderung erfolgt im Nachhinein. Basis zur Berechnung ist der Nettoeinkommensentgang. Der Betrachtungszeitraum für den Nettoeinkommensentgang ist das jeweilige Monat der Corona-Krise, der erste Betrachtungszeitraum ist von 16. März bis 15. April 2020. Die Betrachtungszeiträume sind fix vorgegeben:
Für jeden Betrachtungszeitraum ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Förderzuschüsse, die bereits in Phase 1 gewährt wurden, werden in Phase 2 ehestmöglich angerechnet. Quelle und weitere Infos: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html Muster-Formular für den Online-Antrag: https://wko.at/mk/HaertefaelleFonds/Screen_Hartefallfonds2_150420.pdf Bild: © Adobe Stock – marog-pixcells |
Verwandte Themen: Coronavirus | Härtefall-Fonds |
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Nessling Wirtschaftstreuhand & Steuerberatungs GmbH | Klienten-Info |
Kontakt
- NESSLING Wirtschaftstreuhand & Steuerberatungs GmbH 5411 Oberalm Fischer-Villa-Str. 2
- +43 (0)6245 / 88008
- +43 (0)6245 / 88008 - 915
- steuerberater@nessling.at
- So finden Sie uns
- Kontaktformular