Warning: A non-numeric value encountered in /usr/www/users/nesslj/wp-content/themes/rttheme17/content_generator.php on line 116

Checklisten

Suche

August 2021

Kurz-Info: Corona-Bonus für Gesundheits- und Pflegepersonal ist abgabenfrei

Kategorien:
Klienten-Info, Ärzte-Info

Das Gesundheits- und Pflegepersonal ist und war insbesondere von der COVID-19-Krise außergewöhnlich stark betroffen. Der außerordentliche Einsatz soll nunmehr auch steuerlich belohnt werden. So wird eine Bonuszahlung, welche von den Ländern und Gemeinden an Betreuungs-, Pflege- und Reinigungspersonal im Gesundheitsbereich erfolgt, bis zu einer Höhe von 500 € steuer- und sozialversicherungsfrei behandelt. Als begünstigte Bonusempfänger (für diese außerordentliche Zuwendung) qualifizieren sich grundsätzlich Personen, die im unmittelbaren Kontakt mit Corona-Patienten stehen. Als Auszahlungszeitraum für den Corona-Bonus ist Anfang Juni bis 31. Dezember 2021 vorgesehen.

In der KI 07/21 haben wir von steuerlichen Regelungen bzgl. gedeckelter Aufwandsentschädigungen für Mitarbeiter bei Test- und Impfstraßen berichtet. Für Personal in COVID-19-Teststraßen wird diese Begünstigung bis 30. September 2021 verlängert.

Bild: © Adobe Stock – HNFOTO

Verwandte Themen:
Coronavirus | COVID-19 | Corona-Bonus | Gesundheitsbereich
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Nessling Wirtschaftstreuhand & Steuerberatungs GmbH | Klienten-Info