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Damit die auf einer Eingangsrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abzugsfähig ist, muss die Rechnung bestimmte Angaben enthalten. Eingangsrechnung: Eine Rechnung über 400 € inkl. USt. hat gemäß §11 UStG folgende Punkte zu beinhalten:
Kleinbetragsrechnungen Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 400 € nicht übersteigt oder von einem im Sinne der Umsatzsteuer steuerbefreiten Kleinunternehmer ausgestellt wurde (ab 2025), genügen folgende Angaben:
Weiters ist darauf zu achten, dass Eingangsrechnungen, die Sie als Unternehmer erhalten, ebenfalls diese Rechnungsmerkmale enthalten. Nur dann berechtigen sie zu einem Vorsteuerabzug. Fehlerhafte Rechnungen bzw. Rechnungen, die den USt-Vorschriften nicht entsprechen, müssen vom Lieferanten korrigiert werden. |
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